Vorsteuer

An Lieferanten gezahlte Umsatzsteuer.

Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen an seinen Lieferanten zahlt. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer können diese Steuer mit der eingenommenen Umsatzsteuer verrechnen und an das Finanzamt nur die Differenz abführen. Voraussetzung sind eine ordnungsgemäße Rechnung, der Bezug für das Unternehmen und die Eintragung im UID-Register. Kleinunternehmer haben keinen Vorsteuerabzug.

Vertiefung

Mehr Praxisdetails findest du im ausführlichen Leitfaden.