Stammkapital GmbH Österreich: 10.000 € erklärt
Wie viel Stammkapital braucht eine österreichische GmbH wirklich? Regelfall, Gründungsprivileg, Sacheinlage und was bei Verbrauch passiert.
Das Stammkapital ist die größte Hürde zwischen „Idee für eine GmbH" und „eingetragene GmbH". Und gleichzeitig der am häufigsten missverstandene Teil der Gründung. Dieser Leitfaden räumt mit den vier häufigsten Irrtümern auf und zeigt, wie das Kapital im Gründungsalltag wirklich funktioniert.
Wie hoch ist das Stammkapital?
Der gesetzliche Regelfall nach dem österreichischen GmbH-Gesetz (§ 6 GmbHG): 35.000 €.
Davon müssen bei der Gründung mindestens 17.500 € bar eingezahlt werden, also auf das Firmenkonto fließen, bevor der Firmenbuchantrag gestellt wird. Der Rest ist vorerst ein Forderungsrecht der Gesellschaft gegen die Gesellschafter und bleibt bei Bedarf auch langfristig offen.
Seit 2014 gibt es zusätzlich das Gründungsprivileg: Wer unter dieser Regelung gründet, kommt die ersten zehn Jahre mit einem eingezahlten Kapital von 5.000 € aus. Das macht die GmbH für Gründer mit wenig Startkapital zugänglich, ist aber bewusst befristet. Zehn Jahre nach Gründung muss die volle Stammeinlage (also weitere 12.500 €) zumindest teilweise aufgebracht sein.
Wichtig: 35.000 € bleiben immer die nominale Stammeinlage, auch beim Gründungsprivileg. Das „Privileg" betrifft nur die sofortige Einzahlungspflicht, nicht die Höhe der Haftungssumme.
Stammkapital vs. Eigenkapital: der häufigste Denkfehler
„Ich habe 35.000 € auf dem Firmenkonto, also habe ich 35.000 € Startgeld für die GmbH, oder?", Ja. Und genau hier ist der Denkfehler.
Das Stammkapital ist kein gesperrter Betrag. Sobald die Gesellschaft operativ ist, darfst du es ausgeben, für Gehälter, Miete, Software, Marketing, was auch immer. Das Stammkapital ist keine Rücklage, sondern eine Kapitalaufbringung zum Zeitpunkt der Gründung. Nach der Eintragung im Firmenbuch wird es Teil des Eigenkapitals und unterliegt denselben Verwendungsregeln wie jedes andere Eigenkapital.
Was nicht erlaubt ist: eine Rückzahlung der Einlage an Gesellschafter ohne gesetzliche Grundlage. Das heißt die verdeckte Einlagenrückgewähr, etwa wenn du aus dem Firmenkonto deine eigenen privaten Rechnungen zahlst. Das ist ein ernsthafter rechtlicher Tatbestand und kann bis zur persönlichen Haftung der Geschäftsführer führen.
Bareinlage oder Sacheinlage?
Die Stammeinlage kann bar oder in Form einer Sache geleistet werden. In der Praxis ist die Bareinlage der Standard, weil sie schnell, eindeutig und für Banken und Notare unproblematisch ist.
Die Sacheinlage ist interessant, wenn Gründer bereits laufende Werte in die GmbH einbringen wollen, etwa Software, Patente, Maschinen oder einen Kundenstock. Aber: Sacheinlagen brauchen einen Prüfungsbericht des Gründungsprüfers und sind teurer und langsamer. Wer eine Software oder eine bestehende Personengesellschaft einbringt, spricht das am besten vorher mit Steuerberater und Notar durch.
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Bareinlage
Geld fließt auf das Firmenkonto. Die Bank stellt eine Bestätigung aus. Schnell, eindeutig, keine Prüfung nötig. Das ist der 95 %-Fall. - 02
Sacheinlage ohne Prüfungsbefreiung
Ein Gründungsprüfer (Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater) bewertet die Sache. Pflicht bei Sacheinlagen über dem Schwellenwert oder wenn die eingebrachten Werte nicht trivial bewertbar sind. - 03
Gemischte Einlage
Teil bar, Teil als Sache. Üblich, wenn du ein bestehendes Einzelunternehmen plus Bargeld einbringst. Muss im Gesellschaftsvertrag exakt aufgeschlüsselt werden.
Was, wenn das Stammkapital verbraucht wird?
Operativ aufs Stammkapital zugreifen ist erlaubt. Aber es gibt eine harte Schwelle: Wenn das Eigenkapital unter die Hälfte des Stammkapitals sinkt (also unter 17.500 €), müssen die Geschäftsführer eine Gesellschafterversammlung einberufen (§ 36 GmbHG). Wird diese Pflicht ignoriert und die Gesellschaft gerät in die Insolvenz, drohen den Geschäftsführern persönliche Haftungen, unabhängig von der Haftungsbeschränkung der GmbH.
Noch härter: Wenn das Eigenkapital negativ wird (also die Verbindlichkeiten höher sind als die Aktiva), greift die insolvenzrechtliche Anzeigepflicht. Geschäftsführer haben dann maximal 60 Tage, um entweder die Sanierung einzuleiten oder Insolvenz anzumelden. Die „stille Überschuldung" zu übersehen ist einer der häufigsten Gründe für Geschäftsführerhaftung in Österreich.
Stammkapital und Investoren
Ein oft übersehener Aspekt: Wer früh Investoren plant, sollte beim Stammkapital strategisch denken. Ein eingezahltes Stammkapital von 5.000 € beim Gründungsprivileg ist rechtlich völlig in Ordnung, signalisiert aber potenziellen VCs oder Business Angels, dass die Gründer selbst „wenig Skin in the Game" haben. Das ist kein technisches Problem, sondern ein Signal, und in frühen Verhandlungen über Equity oft relevanter als der gesetzliche Mindestbetrag.
Die Alternative: Einzahlung der vollen 17.500 € bei regulärer Gründung. Das kostet mehr Liquidität am Anfang, entfernt aber die Frage „Warum habt ihr das Privileg genutzt?" aus jedem Pitch-Gespräch.
Timing: wann das Geld fließen muss
Die Bareinlage muss vor dem Firmenbuchantrag auf dem Firmenkonto sein. Konkret: Zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung hält der Notar eine Bankbestätigung in der Hand. Nach dem Notariatsakt wandert das Geld nicht irgendwo hin, es bleibt auf dem Firmenkonto und geht mit der Eintragung automatisch in das Vermögen der GmbH über.
In der Praxis bedeutet das: Zwischen Bankkontoeröffnung, Einzahlung und Notartermin liegen oft 1–2 Wochen, plane diese Zeit bewusst ein, weil Banken die Einzahlung bei Einpersonen-Gesellschaften manchmal prüfen (Stichwort: Geldwäsche-Compliance).
Zusammenfassung
- 35.000 € nominales Stammkapital, davon 17.500 € sofort bar einzuzahlen.
- Gründungsprivileg senkt die sofortige Einzahlung auf 5.000 € für maximal zehn Jahre.
- Stammkapital darf operativ verwendet werden, unterliegt aber der Einlagenrückgewähr-Sperre.
- Unter 17.500 € Eigenkapital → Gesellschafterversammlung verpflichtend.
- Sacheinlagen sind möglich, aber prüfungsintensiv.
Wer die Regeln einmal sauber verstanden hat, merkt: Das Stammkapital ist keine Zwangsabgabe, sondern ein Werkzeug. Strategisch richtig gewählt macht es die GmbH sowohl rechtssicher als auch attraktiv für den nächsten Finanzierungsschritt.
GmbH-Reform 2024: das neue Mindeststammkapital
Mit der GmbH-Reform 2024 wurde das nominale Mindeststammkapital für neu gegründete GmbHs von 35.000 € auf 10.000 € abgesenkt, davon mindestens 5.000 € als Bareinlage vor dem Firmenbuchantrag. Das gesonderte „Gründungsprivileg" mit der zehnjährigen Aufstockungspflicht ist für Neugründungen ab 2024 obsolet, da das Mindeststammkapital bereits dauerhaft auf dem privilegierten Niveau liegt.
Für Bestands-GmbHs, die vor 2024 mit Gründungsprivileg gegründet wurden, gilt: Das Privileg läuft weiter wie ursprünglich vereinbart, eine Aufstockung auf 35.000 € ist aber nicht mehr verpflichtend, sobald die zehn Jahre ablaufen. Die Reform hat dafür eine Übergangsregelung geschaffen, die de facto eine Absenkung des Mindeststammkapitals für alle GmbHs erlaubt.
Parallel wurde mit der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexCo) ein eigenes Vehikel für Startups eingeführt, das ebenfalls mit 10.000 € Mindeststammkapital arbeitet, aber zusätzliche Vorteile beim Mitarbeiterbeteiligungsmodell und bei der Anteilsübertragung bietet. Mehr dazu im Leitfaden Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo).
Vergleich: alt, privilegiert, neu
| Variante | Nominales Stammkapital | Sofort bar | Verfügbar seit | Status |
|---|---|---|---|---|
| GmbH klassisch (vor 2014) | 35.000 € | 17.500 € | bis 2014 | nur Bestand |
| GmbH mit Gründungsprivileg | 35.000 € | 5.000 € | 2014–2023 | nur Bestand, läuft aus |
| GmbH neu (ab 2024) | 10.000 € | 5.000 € | seit 2024 | aktueller Standard |
| FlexCo | 10.000 € | 5.000 € | seit 2024 | Startup-fokussiert |
Praxisbeispiel: Drei Co-Founder gründen eine SaaS-GmbH
Drei Co-Founder gründen 2026 eine GmbH mit einem Stammkapital von 30.000 €, jeder übernimmt eine Stammeinlage von 10.000 €. Davon zahlt jeder 5.000 € sofort ein, in Summe 15.000 € auf dem neu eröffneten Geschäftskonto. Die restlichen 15.000 € pro Gesellschafter sind als ausstehende Stammeinlage im Firmenbuch eingetragen und können später eingefordert werden.
Warum nicht das Minimum von 10.000 €? Weil das Trio ab Tag eins eine erste Investorin sucht und ein höheres Stammkapital im Pitch als Commitment-Signal wertet. 30.000 € ist der Kompromiss zwischen Mindestgrenze und Außenwirkung. Die 15.000 € Bareinzahlung reichen für drei bis vier Monate Server- und Tool-Kosten plus die Notar- und Firmenbuchgebühren.
Sechs Monate später kommt die erste Finanzierungsrunde über 250.000 € hinzu. Die Gesellschafter beschließen eine Kapitalerhöhung um 5.000 € nominal mit einem Agio (Kapitalrücklage) von 245.000 €. Das nominale Stammkapital wächst auf 35.000 €, das gesamte Eigenkapital aber auf 280.000 €. Der Notar dokumentiert die Kapitalerhöhung, das Firmenbuch wird aktualisiert.
Häufige Fragen
Muss das Stammkapital auf einem getrennten Konto bleiben?
Nein. Sobald die GmbH eingetragen ist, darf das eingezahlte Stammkapital wie jedes andere Eigenkapital für den Geschäftsbetrieb verwendet werden. Es gibt keine Pflicht, einen bestimmten Betrag „liegen zu lassen". Wichtig ist nur, dass keine Einlagenrückgewähr stattfindet, das Geld also nicht direkt an die Gesellschafter zurückfließt.
Kann ich später das Stammkapital erhöhen?
Ja, jederzeit. Die Kapitalerhöhung erfordert einen Gesellschafterbeschluss, eine notarielle Beurkundung und einen Firmenbuchantrag. Üblich ist eine Kapitalerhöhung im Zuge einer Finanzierungsrunde, dabei kommt zum nominalen Stammkapital meist ein deutlich höheres Agio in die Kapitalrücklage.
Was passiert mit dem Stammkapital bei einem Verkauf der GmbH?
Beim Verkauf werden nicht das Stammkapital, sondern die Geschäftsanteile übertragen. Das Stammkapital bleibt unverändert in der GmbH. Der Kaufpreis fließt direkt an die verkaufenden Gesellschafter und wird steuerlich auf deren Ebene erfasst (typischerweise mit 27,5 % KESt).
Was passiert, wenn das Stammkapital durch Verluste aufgebraucht wird?
Solange das Eigenkapital positiv bleibt, ist das rechtlich kein Problem, betriebswirtschaftlich aber ein Warnsignal. Sinkt das Eigenkapital unter die Hälfte des Stammkapitals, ist der Geschäftsführer verpflichtet, eine Gesellschafterversammlung einzuberufen. Wird das Eigenkapital negativ, greifen die Insolvenzgründe nach IO und URG.
Kann ich eine GmbH ohne Bareinzahlung mit reinen Sacheinlagen gründen?
Theoretisch ja, in der Praxis sehr aufwändig. Sacheinlagen müssen durch einen Sachverständigen bewertet werden, der Sachgründungsbericht ist vom Notar zu prüfen, und das Firmenbuch verlangt eine vollständige Dokumentation. Bei reinen Sacheinlagen-Gründungen sind die Kosten in der Regel höher als bei einer normalen Bargründung mit 5.000 €.
Quellen und Vertiefung
- WKO: Stammkapital und Einzahlung bei GmbH-Gründung
- BMJ: Reform des GmbH-Gesetzes 2024 (RIS)
- USP.gv.at: GmbH-Gründung Schritt für Schritt
- Notariatskammer: Notarielle Beurkundung der GmbH-Gründung
- Firmenbuch online
Vertiefend bei basis08: